Gemeinsame Aktion bundesweit aktiver EE-Vereinigungen

des Runden Tisches

 

Bundespräsident ist aufgefordert das sog. Kohleausstiegsgesetz vor

Verkündung verfassungsrechtlich zu prüfen

 

https://energiewende.eu/wie-schlimm-will-es-die-regierung-eigentlich-noch-treiben-kohleausstieg/

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der nicht institutionalisierte Runde Tisch der EE-Vereinigungen hat in seiner

Zoom-Telko gestern bes

chlossen den Bundespräsidenten zu sensibilisieren das

unpassender Weise als Kohleausstiegsgesetz bezeichnete Gesetz vor dessen

Verkündung ganz intensiv auf verfassungsrechtliche Mängel zu prüfen.

Brief der EE-Vereinigungen des Runden Tisches an den Bundespräsidenten

https://klimaklage.com/an-den-bundespraesidenten-keine-unterschrift-unter-das-kohleausstiegsgesetz/

Weitere uns vorliegende Schreiben (z. B. die Presseerklärung der Parents for future,

mit dem auch die Europäische Kommission wegen der EU-Beihilfeproblematik

eingeschaltet wurde) und das Fax der Europäischen Energiewende Community

an das Bundespräsidialamt (siehe beigefügtes pdf-Dokument ).

 

Eine juristische Lesart ist:

Der Bundespräsident hat bei der Gesetzgebung nur eine Statistenrolle und

darf überhaupt nur eine Unterschrift verweigern, wenn er meint, ein Gesetz sei

verfassungswidrig zustande gekommen ist (z. B. Abstimmung im Bundestag wurde manipuliert).

Eine andere juristische Lesart ist:

Der Bundespräsident hat nach vorherrschender staatsrechtlicher Auffassung

auch eine materielle Prüfungskompetenz. Diese darf - auch um sie von der politischen

Prüfung, zu der der Bundespräsident nicht befähigt ist, abzugrenzen - nach ebenso

herrschender staatsrechtlicher Auffassung nur dann vollzogen werden, wenn ein möglicher
Verfassungsbruch evident ist.

Hören Sie bitte dazu auch das heutige Interview mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt im DLF:

https://www.deutschlandfunk.de/kohleausstiegsgesetz-letzten-

endes-ist-das-ganze-ein.697.de.html?dram:article_id=480519

https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2020/07/14/ee_
verbaende_gegen_kohleausstiegsgesetz_intv_mit_dr_dlf_20200714_1136_a0190133.mp3

Zitat von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik: 
„Die gegenwärtige Klimapolitik ist evident grundrechtswidrig, weil sie den gesetzgeberischen

Spielraum sprengt und die physischen Grundlagen unserer Existenz zur Disposition zu stellen

droht. Bei solch klaren Verstößen darf auch der Bundespräsident einschreiten.

Hinweisen möchte ich Sie auch auf die Stellungnahme des SFV zur „Klimaklage“ beim

Bundesverfassungsgericht (BVerfG), siehe

https://klimaklage.com/finale-stellungnahme-beim-bundesverfassungsgericht-eingereicht/

Bundesratspräsident Dietmar Woidke und Bundesratsvizepräsident 
Reiner Haseloff vertreten vom 15. Juli bis 12. August 2020
Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier. 

Reiner Haseloff übernimmt vom 15. Juli bis 2. August 2020 die Vertretung, 
Dietmar Woidke vom 3. bis 12. August 2020.

Europäische Energiewende Community.pdf

 

Kohlegesetz-Gesetzgebung.pdf

 

siehe dazu auch eigene Aktionen des Solarvereins Goldene Meile e.V.

 

 

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